Aktuelles

02.04.2022 Liebe Vorstände der Chöre im Rheinisch-Bergischen Chorverband!

Nun ist sie vorbei, die Corona Pandemie, zumindest dem Gesetz nach. Das Infektionsschutzgesetz und die CoronaSchVO NRW wurden entsprechend geändert – aber das Infektionsrisiko ist natürlich noch da – auch wenn die Krankheitsverläufe deutlich milder sind.

Vor 12 Monaten haben uns Inzidenzzahlen von 35 geschockt – und heute leben wir mit 1300. Aber durch Impfen und Testen haben wir eine vollkommen andere Situation.

Die ab 3.4.2022 gültige CoronaSchVO NRW kennt für das gemeinsame Singen und für Konzerte keine Einschränkungen mehr. Als Empfehlung wird nur allgemein an die AHA Regeln erinnert.

Ausgenommen sind Probenorte in Senioreneinrichtungen und Krankenhäuser, die noch Maskenpflicht, sowie Test und Impfflicht erfordern. Aber auch jeder Eigentümer hat ein Hausrecht und kann zusätzlich eigene Regeln aufstellen. Bevor man alle Vorsichtsmaßnahmen ignoriert, sollte man sich mit dem Eigentümer in Verbindung setzen und nachfragen, ob es über die CoronaSchVO hinaus eigene Regeln gibt.

Ich empfehle aber allen Chören, weiterhin auf den Impfstatus zu achten und Ungeimpfte zu bitten, sich vor der Probe testen zu lassen – schließlich sind die meisten Sängerinnen und Sänger nicht mehr die Jüngsten und wir wollen die Proben ja möglichst vollzählig durchführen.

Bestandserfassung 2022

Alle Chöre haben zum 31.3.2022 die Bestandserfassung durchgeführt – aber wir haben in den letzten 12 Monaten leider auch einige Chöre verloren.

  • Bereits 2021 hat sich der Männerchor im Gesangverein „Harmonie“ Bensberg Kaule ausgelöst. Viele der Männer sind in den gemischten Chor gewechselt. Der Männerchor bestand seit 1889
  • Zum Ende des Jahres 2021 hat der MGV Concordia Forsbach sich aus dem Chorverband abgemeldet; er besteht noch und will im Sommer entscheiden, wie es weitergehen soll. Der MGV wurde 1884 gegründet.
  • Ende März 2022 hat das Männer-Quartett-Herrenstrunden auf einer Mitgliederversammlung die Auflösung beschlossen und sich abgemeldet. Der Chor wurde 1920 gegründet.

Neben den drei Chören haben wir auch viele Sängerinnen und Sänger verloren. Es gibt allerdings auch wenige Chöre die größer geworden sind.

Aktuell haben wir 747 (878) singende Mitglieder und in den Chören 550 (676) fördernde Mitglieder. Die Zahlen in Klammern zeigen den Vorjahresstand. In Prozent gerechnet haben wir 15% der aktiven Mitglieder verloren; das ist ein enormer Mitgliederschwund.

Aber beklagen wir nicht die Vergangenheit, sondern blicken wir in die Zukunft. Bei den meisten Chören haben die Proben schon seit Wochen wieder begonnen und ich höre viele positive Äußerungen. Nun müssen wir es wieder schaffen auch neue Mitglieder für den Chorgesang zu begeistern. Das ist schwer – ich weiß es – aber wir sollten nicht aufhören für den Chorgesang zu werben, sei es durch Konzerte, Werbung und sonstige Aktionen – und dazu zählen auch die Konzerte und Seminare, zu denen ich weiter unten komme.

Aus den Chören

Letztes Wochenende ist Rolf Aust, der Vorsitzende vom Männerchor „Fidelio“ 1954 Refrath verstorben. Viele von uns kennen Rolf als sehr engagierten Vorsitzenden, der viele Jahre die Geschicke des Chores geleitet hat. Denken wir an ihn und gedenken den Angehörigen.

Vorstandsarbeit im Rheinisch-Bergischen Chorverband

An der Absenderangabe in diesem Mail werdet ihr sehen, dass der Vorstand jetzt die Mailadresse des Chores mit der Endung @rbcv.de nutzt. Das erste Gespräch zur Digitalisierung / Aktualisierung der Vorstandsarbeit hat zu dieser Änderung geführt. Bitte verwendet in Zukunft bei Mails an uns auch die Adresse mit der Endung @rbcv.de. Die genauen Adressen sind auf unserer Internetseite zu finden. Über weitere Änderungen werden wir diskutieren und euch informieren.

Seminare 2022

Die Anmeldungen für das Stimmbildungsseminar am 18. Juni laufen; es sind nur noch wenige Plätze frei.

Wer sich noch nicht angemeldet hat bitte um kurzfristige Meldung an: andrea.klement@rbcv.de

Für das zweite Seminar am 14.Mai 2022 für Vorstandsmitglieder und solche, die es einmal werden wollen, hatte ich im letzten Infomail eine Auswahlliste von Themen aufgelistet. Mein Vorschlag war es, dass Seminar als Video Seminar durchzuführen und dabei auf einige Themen zu beschränken. Die Anmeldungen sollen bis zum 15. April erfolgen.

Bisher liegen bei mir keine Anmeldungen vor – aber wir haben ja noch 2 Wochen Zeit. Für meine Planungen wäre es hilfreich, wenn ich bald Anmeldungen bekommen würde. Aber auch wenn kein Bedarf im Chor besteht, hilft mir eine entsprechende Absage bei der Planung weiter!

Ehrung der Jubilare 2022

Keiner weiß, ob es nicht im Herbst oder Winter 2022 die nächste Corona Welle gibt und alles wieder eingeschränkt wird. Deshalb wollen wir versuchen die Ehrung der Jubilare aus 2022 etwas früher durchzuführen. Als Termin haben wir den 1. Oktober 2022 ins Auge gefasst.

Bitte meldet die Jubilare des Jahres 2022 mit vollständigen Namen, Jahreszahl der Ehrung und zugehörigem Chor bis 1. Juli 2022 per Mail bei tim.steinbach@rbcv.de an. Für die Ehrung von Chorleitern, Vorstandsmitgliedern und Chören benötigen wir neben der Meldung per Mail Formulare, die wir an den DCV bzw. CVNRW weiterleiten müssen.

Nachholung der Ehrung der Jubilare 2020 und 2021

Auch die Jubilare der vergangenen zwei Jahre, deren offizielle Ehrung coronabedingt ausfallen musste, sollen nicht ohne Ehrungsveranstaltung bleiben. Allerdings dürfte eine gemeinsame Veranstaltung mit den Jubilaren 2022 den zeitlichen Rahmen deutlich ausdehnen – das wollen wir nicht.

Ein Termin steht noch nicht fest – aber er sollte im Sommer liegen damit die nächste Corona Welle noch nicht begonnen hat. Die Vorstände und Jubilare werden rechtzeitig über die weiteren Planungen informiert.

Mitgliederversammlung 2022

Für die Mitgliederversammlung haben wir den Ratssaal in Bensberg für den 23. Juli 2022 reserviert. Ich weiß, der Termin liegt in den Sommerferien – aber beim Alter der Chor- und Vorstandsmitglieder sollte es möglich sein, dass jemand an diesem Termin teilnehmen kann. Leider ist das Angebot für Räume in diesem Jahr sehr eingeschränkt.

Die Einladungen werden termingerecht im Juni versendet werden.

Bergisches Chorfest

Das bergische Chorfest wird in diesem Jahr 70 Jahre alt und wird das Ereignis mit einem Konzert und Festakt am 12. Juni im Bergischen Löwen feiern. Ein weiteres Konzert ist für den 6. November im Bereich Solingen / Remscheid geplant.

Auf der Mitgliederversammlung am 29.3.2022 wurde über das letzte Jahr berichtet, dass durch die Pandemie natürlich keine Ereignisse aufwies. Wahlen standen außer einem Kassenprüfer keine an.

Freut euch auf die gemeinsamen Proben und zukünftigen Konzerte

Hubert Appolt

Rheinisch-Bergischer Chorverband

19.3.2022 Liebe Vorstände der Chöre im Rheinisch-Bergischen Chorverband,

sicherlich habt ihr alle die Diskussionen um die Änderung des Infektionsschutzgesetzes der Bundes in den letzten Tagen verfolgt und seid gespannt, was für uns Sängerinnen und Sänger daraus geworden ist.

Das Land NRW hat sich entschieden die Übergangsfrist zu nutzen und hat die CoronaSchVo mit einigen Änderungen bis 2.4.2022 verlängert. Angesichts der hohen Infektionszahlen halte ich das für sinnvoll.

  • Für das gemeinsame Singen in Chören bei der Probe und bei Konzerten hat sich nichts geändert (Anmerkung siehe unten).
  • Für Konzerte und ähnliche Veranstaltungen entfällt die Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Besuchern

Anmerkung

Der Begriff „vollständig geimpft“ wird in Infektionsschutzgesetz und in der CoronaSchVO unterschiedlich definiert:

In der CoronaSchVO NRW gibt es aus meiner Sicht eine Unstimmigkeit mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz des Bundes.

In §2(8) der CoronaSchVO NRW wird festgelegt, dass immunisierte Personen, vollständigen geimpfte und genesene Personen gemäß §22a (1 und 2) des Infektionsschutzgesetzes sind. Die bisherige Anlage 2 zur CoronaSchVO in der der die Bedingungen für einen vollständige Impfschutz geregelt sind, entfällt in der aktuellen CoronaSchVO.

Gemäß §22a (1 und 2) der Infektionsschutzgesetzes des Bundes sind für den vollständigen Impfschutz 3 Einzelimpfungen erforderlich oder die Person 2x geimpft ist und zwischen der 1. und der 2. Impfung eine nachgewiesene Corona Infektion hatte oder die Person 2x geimpft ist, nach der 2. Impfung nachgewiesen mit Corona infiziert wurde und dieser Nachweis mind. 28 Tage her ist.

In der bisher gültigen Anlage 2 zur CoronaschVO NRW waren für den vollständigen Impfschutz nur zwei Einzelimpfungen erforderlich; die dritte Impfung wurde als Auffrischungsimpfung bezeichnet und war an vielen stellen der CoronaSchVO einem aktuellen Test gleichgestellt.

In §2 Absatz (9) der CoronaschVO NRW wird die 3. Impfung weiterhin als Auffrischungsimpfung bezeichnet. Auch im weiteren Verlauf der CoronaSchVO NRW werden bestimmte Tätigkeiten (z.B. das gemeinsame Singen) an „vollständig geimpfte“ Personen mit aktuellem negativen Test oder eine Auffrischungsimpfung gebunden.

Ich kann das Rätsel nicht lösen, ob in NRW ab dem 19.3.2022 eine vollständig geimpfte Person 2 oder 3 Einzelimpfungen haben muss.

Für die praktische Arbeit in den Chören vor Ort gilt aber weiterhin 2x geimpft plus aktuellem negativem Test oder 3x geimpft!

Ich hoffe ich habe euch nicht verunsichert. Lasst für die nächsten 2 Wochen noch alle Regelungen so wie sie waren und ihr seid auf der sicheren Seite. Ich vermute es wird bald die nächste Ausgabe der CoronaSchVO erscheinen.

Bleibt weiterhin gesund – sprich negativ getestet

Hubert Appolt

Rheinisch-Bergischer Chorverband

Pfingstsingen 2019

Das alljährliche Pfingssingen hat wieder mal stattgefunden. Dieses Jahr sogar mit einer Besonderheit! Passend zu Pfingsten haben wir ein Pfingsmagazin herausgebracht. Dort finden Sie Liedtexte und alles Mögliche rund um den MGV. Das Magazin können Sie hier kostenlos herunterladen.


Maifest 2019

Auch dieses Jahr fand das alljährliche Maifest statt, eines der am meisten erwartesten Veranstaltungen des Jahres in Rommerscheid. Und wie immmer war auch der MGV wieder dabei!